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Genealogiehilfe.de

Die etwas andere Hilfe


Hinweise Anfrage

Hinweise für Ihrer Anfrage

 

 

Gerne versuchen wir ihnen bei ihrer Ahnenforschung


                             kostenlos und ohne Anmeldung


zu helfen.



Wir sind Hobby-Forscher in Freizeit, haben aber langjährige

Erfahrung gesammelt.

 

Hiermit möchten wir Ihnen noch wichtige Hinweise

zur Durchführung unserer Recherche geben.

 

Bitte nehmen sie sich kurz die Zeit, und lesen sie unsere

Hinweise durch.


Wir arbeiten

 

Durch die Übermittlung der Daten und ihrer Anfrage sind sie

mit den nachfolgenden Hinweisen einverstanden.

 

1.)  Das Folgende gilt für meine Dienste ebenso,

 wie für die Dienste der Gastseite von Herrn Jan C. de Mik.

 

2.)  Anfragen werden nicht über Telefon beantwortet.

Dazu benutzen sie bitte

 

KONTAKT


oder für die Gastseite von Jan C. de Mik

die bei ihm angegebene Mailadresse.


Zur Übermittlung von Scans oder anderen Anhängen

bekommen sie dann eine separate Mailadresse.

 

 

3.)   Unsere Dienste (Hilfen) sind grundsätzlich kostenlos.

Allerdings können wir für die Richtigkeit unserer Auskünfte

keinerlei Garantie übernehmen und folglich werden wir auch

nicht finanziell etc. für etwaige Schäden (physisch und psychisch)   die entstehen könnten haften.

 

Wir, die Anbieter, werden mit ihnen als Hilfesucher, gegenseitig auf freiwilliger Basis und absolut unverbindlich arbeiten.

 

Familienforschung ist nicht nur eine schöne, sondern manchmal auch eine gefährliche Aktivität.

 

Psychische Belastung:

Es könnten Tatsachen aufgedeckt werden, die besser

im Verborgenen geblieben wären.

(die Büchse der Pandora)

 

Falls sie Bedenken haben oder labil sind, so lassen sie die Vergangenheit sicherheitshalber ruhen und verlassen unsere Homepage.


 

4.)   Falls Kosten für eine Recherche anfallen, so

 werden sie darüber unterrichtet.

  Die dafür notwendigen Schritte werden ihnen mitgeteilt

  und sie müssten dann auf eigener Rechnung agieren.

  Auch hier werden wir ihnen weiterführende Tipps geben

  sodass sie nicht unnötig Geld ausgeben werden.

 

5.)    Da wir nicht alle Daten und Dokumente zuhause haben,

   sowie nicht allwissend sind,

   sind auch wir gezwungen, Suchmaschinen,

   Metasuchmaschinen, spezielle genealogische

  Foren, genealogische Vereine, sowie Heimatvereine etc. zu   

   konsolidieren und somit auch notwendige Daten dort einzugeben   

   bzw. damit nachzufragen.

 

Zu diesen benötigten Daten gehören:

     

 

a)   Familienname

b)   Geburtsname

c)   Vornamen

d)   Geburtsdatum,

e)   Geburtsort

f)     Heiratsdatum

g)    Heiratsort

h)   Sterbedatum

i)      Sterbeort

j)      Konfession

k)    Wohnorte

l)      Berufe



 der gesuchten verstorbenen Person.

 (auch Vermutung und Gehörtes

   kann weiter helfen)

                   

                 

Soweit vorhanden übermitteln sie uns diese

Hinweise (Daten) zur weiteren Verarbeitung.

 

Alle anderen sensiblen (privaten) Daten, die sie uns

mitteilen, werden Dritten nicht zugänglich gemacht und bleiben

absolut geheim.

Diese werden nirgendwo eingegeben, sondern nur

zur logischen Erkenntnis intern genutzt.

Alle übermittelten Daten werden nach Abschluss

bei uns auf den Rechnern wieder gelöscht.


 

WICHTIG:

Wenn wir diese Angaben zur Recherche bei den oben

genannten Möglichkeiten eingeben bzw. anfragen,

wissen wir nicht, inwieweit und wo diese Daten

gespeichert, weitergegeben und verarbeitet werden.


Um ihnen bestmöglich helfen zu können,

willigen sie mit ihrem Hilfegesuch ein, die übermittelten Daten,

in ihrem Interesse nach bestem Wissen und Gewissen einzusetzen.

 

 

6.)   Nach geltendem Recht darf nach keinen lebenden

  Personen recherchiert werden.

 

  Sie verpflichten sich uns gegenüber, nur Anfragen

  zu stellen, zu Personen, welche bereits verstorben

  sind.

 

 

7.)   Leider sind wir keine Juristen, sondern Privatpersonen.

  Somit haben wir bei Standesämtern und Archiven

  etc. innerhalb

  bestimmter Fristen keine Akteneinsicht.

 

   Die geltenden Schutzfristen finden sie hier:

 

a.)   Schutzfrist – GenWiki

b.)   Sperrfrist (Archivwesen) – Wikipedia

c.)   Andere juristische Ansprechpartner

 

 

Als Anhaltspunkt:

  • für Geburtsregister 110 Jahre,
  • für Heiratsregister 80 Jahre,
  • für Sterberegister 30 Jahre.

 

 

Allerdings haben sie, wenn sie ein direkter Nachkomme sind,

grundsätzlich das Recht der Akteneinsicht und auch ein Recht

auf diesbezügliche Kopien.

Aber dazu werden wir sie ebenfalls beraten.

Falls gewünscht

 

Fragen werden wir gerne auf privater Ebene nach bestem Wissen und Gewissen beantworten.

Sollten wir nur Vermutungen haben, so werden wir diese

diesbezüglich kenntlich machen und mitteilen.

Ansonsten werden wir nur mit Quellengaben arbeiten.

 

Alle Hilfen und Angaben von uns als Dienstanbieter haben

keinen juristischen Anspruch und ersetzen auch keinesfalls

juristischen Beistand.

 

Alles Weitere entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung

und dem Impressum.

 

Mit besten Forschergrüßen


Peter Zabel        (Deutschland)

Jan C. de Mik     (Niederlande)

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